Mentale Gesundheit

Nach einer ersten Einführungsveranstaltung mit Clara von Psychologists for Future haben wir uns an die Arbeit gemacht. In Zusammenarbeit mit Leon Eckert, MdB ist ein starker Antrag zur gesetzlichen Verankerung der Psychosozialen Notfallversorgung entstanden, der auf der Landesdelegiertenkonferenz am 24.09.2022 als inhaltliche Positionierung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen wurde.

Antragstext: Flächendeckende Psychosoziale Notfallversorgung in Bayern schaffen!

Der Tod von Angehörigen, das Miterleben eines schweren Verkehrsunfalls oder die
Ohnmacht während einer Katastrophe. Ereignisse, die zwar keine sichtbaren Wunden
hinterlassen, aber uns innerlich schwer belasten können. Für Menschen, die so
etwas erleben, gibt es die Psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene (PSNV-
B), oft organisiert in Krisen-Interventions-Teams (KIT).
Diese ehrenamtlich tätigen Teams eilen zu Personen, denen emotional stark
belastende Erlebnisse widerfahren sind, leisten erste psychische Stabilisierung
und helfen ihnen dabei selbst mit ihrer momentanen Situation zurechtzukommen.
Eine erste psychische Stabilisierung und das Vermitteln von Anknüpfungspunkten
in Regelstrukturen sind wichtig. Sie verhindern, dass Personen im Nachgang von
traumatischen Ereignissen Folgeerkrankungen, wie eine Posttraumatische
Belastungsstörung, entwickeln. Nach der Akuthilfe erfolgt die Überführung in die
Regelversorgung.

Gleiche Versorgung für Stadt und Land – Gleichstellung von Einsatzkräften

Die Vergangenheit hat oft gezeigt, welche fatalen Folgen die mangelhafte
Abdeckung und Koordination der PSNV bei Großschadenslagen, wie z.B. dem OEZ-
Attentat oder dem Zugunglück von Bad-Aibling, nach sich ziehen kann. Die
derzeitige Struktur der PSNV ist für solche Extremereignisse nicht ausgelegt und
kann eine adäquate Versorgung traumatisierter Menschen deswegen nicht
garantieren. Das führt immer wieder dazu, dass Menschen in Krisensituationen mit
ihrer Überforderung und/oder Traumatisierung im Stich gelassen werden, sobald
das System an seine Grenzen stößt. Für die Zukunft herrscht hierfür dringender
Verbesserungsbedarf.

Doch die Versorgung in Bayern mit den Fähigkeiten der PSNV sind höchst
unterschiedlich. So ist durch die fehlende rechtliche Verankerung die Abdeckung
in den Regionen Bayerns verschieden ausgeprägt. Hinzu kommt, dass die
ehrenamtlichen Einsatzkräfte derzeit in Sachen Freistellung und in der
Lohnfortzahlung schlechter gestellt sind, als die Kolleg*innen von der
„handfesten“ Gefahrenabwehr. Im gleichen Einsatz können so unterschiedliche
Regeln gelten für diejenigen, die ein Auto aufschneiden und diejenigen, die sich
um die Angehörigen vor Ort kümmern.

Psychosoziale Notfallversorgung als Teil der Gefahrenabwehr fest verankern!

Wir GRÜNEN wollen das ändern! Kein Mensch in Bayern soll in extrem belastenden
Notsituationen allein gelassen werden. Dafür braucht es eine feste Verankerung
der Psychosozialen Notfallversorgung für den akuten Bedarf nach einem Ernstfall.

Wir wollen die Psychosoziale Notfallversorgung als 3. Säule der Gefahrenabwehr
neben Rettungsdienst und Feuerwehr in den Landkreisen und den kreisfreien
Städten gesetzlich fest verankern, damit wir gleiche Versorgungsstandards in
ganz Bayern schaffen. Dabei wollen wir die Art und Weise der Organisation
bewusst offen lassen. In Bayern gibt es bereits erfolgreiche Organisationsformen
der PSNV. Diese nutzen die Stärken der Landkreise und binden die Einsatzkräfte
richtig ein.

Für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte sollen die gleichen Regelungen wie für
freiwillige Feuerwehrleute gelten. Das bedeutet insbesondere die Freistellung
für die Ausbildung und den Einsatz, sowie die Lohnfortzahlung, falls dies in der
Arbeitszeit erfolgt. Nur so kann es langfristig ein stabiles Team und ein
erfolgreiches Miteinander im Einsatz geben.

Die Implementierung und Fortentwicklung wollen wir auf Landesebene
institutionell stärken. Dafür soll die Landeszentralstelle aufgewertet werden,
um die Landkreise und kreisfreien Städte, sowie die Einsatzorganisationen
begleiten zu können. Mit der Verbindung zwischen Praxis und Forschung soll das
System der PSNV stetig weiterentwickelt werden.